Reisedokumente

Seit 21.12.2007 ist Polen Mitglied des sogenannten Schengen-Raumes. Damit fallen die bisher üblichen Grenzkontrollen weg. Für die Einreise nach Polen benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Kinder müssen über einen Kinderausweis mit Lichtbild verfügen. Kinder ohne Eltern benötigen eine Vollmacht der beiden Elternteile. Sollte das Reisedokument verloren gehen, so müssen Sie unverzüglich die Botschaft bzw. das zuständige Konsulat informieren. Staatsbürger visumpflichtiger Länder können ein Visum in der Konsularabteilung der Polnischen Botschaft beantragen.

Impfungen

Sie brauchen für die Einreise nach Polen keine Impfungen nachzuweisen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland allgemein empfohlenen Standardimpfungen verfügen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Röteln, Mumps, Masern, Pneumokokken und Influenza.

Auslandskrankenversicherung

Zwischen Deutschland und Polen besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Alle EU-Bürger, die sich vorübergehend in Polen aufhalten, können nach dem Abkommen im Krankheitsfall Leistungen nach polnischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird die vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende European Health Insurance Card (EHIC) vorgelegt.